Anwalt für Wettbewerbsrecht

Werbung . Nachahmungen . Marktverhalten

Durch das Wettbewerbsrecht soll ein fairer Wettbewerb am Markt erreicht werden. Durch das Wettbewerbsrecht werden beispielsweise Ansprüche von Mitbewerbern bei irreführenden Werbemaßnahmen, dem unlauteren Abwerben von Kunden und Beschäftigten, im Falle einer unlauteren Nachahmung von erfolgreichen Produkten oder aggressivem Online-Marketing von Mitbewerben geregelt.

Wir sind als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht und Arbeitsrecht seit vielen Jahren im Wettbewerbsrecht tätig. Wir kennen die Verfahren im Wettbewerbsrecht und und gehen mit aller Entschlossenheit per Abmahnung, einstweiliger Verfügung oder Zivilklage gegen unlautere Wettbewerbshandlungen der Mitbewerber unserer Mandanten vor.

Gerne prüfen wir Ihre Werbemaßnahmen, Ihre Online-Auftritte und/oder ihr sonstiges Marktverhalten, um Wettbewerbsverstöße und Auseinandersetzungen mit Mitbewerber möglichst im Vorfeld zu vermeiden.

Sofern Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Klage wegen eines vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes erhalten haben, stehen wir Ihnen ebenfalls zur Seite und helfen Ihnen die Ansprüche abzuwehren bzw. bestmögliche Schadensbegrenzung zu betreiben.

Wir stehen Ihnen in allen Belangen des Wettbewerbsrechts als erfahrener und verlässlicher Partner zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Wettbewerbsrecht und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung für wettbewerbsrechtliche Sachverhalte.

Ihre Ansprechpartner!

Anwälte Heck und Reininghaus

WICHTIGER HINWEIS BEI WETTBEWERBSVERSTÖSSEN IHRER MITBEWERBER:

Im Falle eines Wettbewerbsverstoßes sollte der Betroffene schnell und entschlossen Handeln. Sollte der Verletzer auf eine außergerichtliche Abmahnung hin nicht reagieren oder die Abmahnung zurückweisen, besteht die Möglichkeit, den Beseitigungs- bzw. Unterlassungsanspruch in einem gerichtlichen Eilverfahren geltend zu machen.

Ein Eilverfahren vor Gericht zur effektiven Rechtewahrung ist in aller Regel nur innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Rechtsverletzung möglich. Geht die Eilbedürftigkeit verloren, können die Ansprüche unter Umständen nur noch in einem aufwändigeren und langwierigeren Hauptsachverfahren vor Gericht durchgesetzt werden. Um die Möglichkeit einer effektiven Rechtsdurchsetzung nicht zu verlieren, sollte der Betroffene demnach im Falle eines Wettbewerbsverstoßes nicht zögern, sondern schnell und entschlossen handeln.

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Leistungen im Wettbewerbsrecht im Überblick

Abmahnung . gerichtliche Durchsetzung . Verteidigung

  • Wettbewerbsrechtliche Beratung

    Wir beraten Sie umfassend zu allen Aspekten des Wettbewerbsrechts, insbesondere bei irreführenden und aggressiven geschäftlichen Handlungen, der unlauteren Nachahmung von Produkten, unzulässigen Werbeformen und wettbewerbsrechtlich relevanten Behinderungen durch Mitbewerber. Wir helfen Ihnen Rechtsverletzungen mit effektiven Maßnahmen zu unterbinden und Schadensersatz geltend zu machen. Durch unsere präventive Beratung identifizieren wir zudem mögliche wettbewerbsrechtliche Risiken Ihres Geschäftsmodells oder beraten Sie zu den besten Strategien, um Rechtsverletzungen zu vermeiden.

  • Irreführende geschäftliche Handlungen

    Unter irreführenden geschäftlichen Handlungen fallen insbesondere die folgenden Beispiele:

    1. Falschangaben zu Produkten oder Dienstleistungen z.B.: Falschanhaben über Eigenschaften, Qualität, Menge, Preis, Verfügbarkeit, Herkunft, Herstellungsverfahren etc.
    2. Verschweigen wesentlicher Informationen, z.B.: Versteckte Kosten, Vertragsbindungen, Risiken etc.
    3. Irreführende Vergleichende Werbung, z.B. Produkte werden mit Mitbewerbern verglichen, wobei falsche Angaben gemacht werden, z.B. Spitzenstellungsbehauptungen etc.
    4. Irreführende Umwelt- oder Gesundheitsangaben: z.B. „100% biologisch“ für Produkte, die synthetische Zusatzstoffe enthalten, Werbung mit „Nachhaltigkeit“, nicht nachgewiesenen Heil- und Gesundheitsversprechen
  • Aggressive geschäftliche Handlungen

    Unter aggressiven geschäftlichen Handlungen fallen insbesondere die folgenden Beispiele:

    1. Abwerbung oder Belästigung von Kunden und/oder Mitarbeitern z.B.: Unangemessene Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail, Messenger oder persönlich Anreden etc.
    2. Einschüchterung oder Nötigung, z.B.: o Drohungen, unzulässiger Druck zum Vertragsabschluss etc.
    3. Versendung von Spam-Mails oder Newsletter ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung des Empfängers
  • Unlautere Nachahmung und Verwechslungsgefahr

    Unter unlautere Nachahmungen und Verwechslungsgefahr fallen insbesondere die folgenden Beispiele:

    1. Produktdesign- oder Markenplagiate z.B.: Produkte, Verpackungen, Logos, Typografie, Farbgestaltungen bewusst nachahmen.
    2. Verwechslungsgefahren schaffen z.B.: Ähnliche Domainnamen, Firmennamen, Social-Media-Handles etc.
  • Unzulässige Werbeformen

    Unter unzulässige Werbeformen fallen insbesondere die folgenden Beispiele:

    1. E-Mail- und Messenger-Spam, ohne die notwendige vorherige Einwilligung der Empfänger einzuholen
    2. Telefonwerbung ohne Einwilligung („Cold Calls“), ohne die notwendige vorherige Einwilligung der Empfänger einzuholen
    3. Fake-Bewertungen / Rezensionen, d.h. gefälschte Sternebewertungen, manipulierte Testberichte
    4. Clickbait-Werbung, d.h. irreführende Schlagzeilen-Werbung
  • Verstöße gegen Spezialgesetze

    Wettbewerbsverstöße gegen Spezialgesetze liegen insbesondere in den folgenden Fällen vor:

    1. Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (PAngV): Falsche Preisauszeichnung, nicht genannter End- oder Grundpreis, fehlender Hinweis auf Versandkosten etc.
    2. Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG): Unzulässige Werbung für Arzneimittel, Heilmethoden oder Nahrungsergänzungsmittel
    3. Verstöße gegen das Lebensmittel-, Energie- oder Finanzrecht, inbesondere Falschangaben zu Inhaltsstoffen, Energiepreisen oder Finanzprodukten
    4. Verstöße gegen Vertriebsverbote, z.B. nicht bei der Stiftung ear eingetragene Elektrogeräte etc.
  • Boykott, Behinderung oder Abwerbung

    Unter Boykott, Behinderung oder Abwerbung fallen insbesondere die folgenden Beispiele:

    1. Kundenabwerbung durch unlautere Mittel, z.B. systematisches Abwerben von Kunden durch falsche Behauptungen über Mitbewerber
    2. Behinderung von Mitbewerbern. z.B. Unerlaubte Behinderungen im Vertrieb durch rechtswidrige Sperraufforderungen an Verkaufsplattformen wie Amazon
    3. Rufschädigungen / Diffamierungen von Mitbewerbern, d.h. die Verbreitung falscher Tatsachen über Konkurrenten
  • Weitere typische Wettbewerbsverstöße

    Es gibt eine Reihe von weiteren unlauteren Wettbewerbshandlungen, insbesondere in den folgenden Bereichen:

    1. Lockvogelangebote / irreführende Rabattaktionen, z.B. werden Preise nur für eine sehr kleine vorhandene Stückzahl trotzdem groß beworben
    2. Nicht genehmigte Gewinnspiele / Preisausschreiben ohne Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
    3. Verletzung von Geschäftsgeheimnissen von Mitbewerbern, d.h. die unzulässige Nutzung vertraulicher Informationen von Mitbewerbern
    4. Fake-Shops / Scam-Websites, d.h. Produkte werden beworben, existieren aber nicht
    5. Manipulation von Preisvergleichsportalen mit falschen Angaben, um höhere Platzierung zu erreichen
    6. Irreführende Affiliate-Werbung liegt vor, wenn ein Produkt als „getestet“ oder „empfohlen“ dargestellt wird, obwohl dem Tester eine Provision gezahlt wird
    7. Bots und automatisierte Klicks, um Rankings, Bewertungen oder Werbeeinnahmen zu manipulieren
    8. Aggressive Online-Marketing-Techniken, z.B. Cookie-Tracking ohne wirksame Einwilligung, rechtswidrige Consent-Banner, Manipulation von Suchergebnissen
  • Kostenfreie Erstberatung im Wettbewerbsrecht

    Wir stehen Ihnen in allen Belangen des Wettbewerbsrechts als erfahrener und verlässlicher Partner zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Mitbewerber sich an die Spielregeln halten. Kontaktieren Sie uns für eine erste kostenfreie Erstberatung im Wettbewerbsrecht. Wir ermitteln Ihren Bedarf und Sie erfahren mehr darüber, wie wir Sie unterstützen können.

  • Verteidigung bei Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Klagen

    Wir prüfen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen wegen vermeintlicher unlauterer Handlungen und unterstützen Sie dabei, die Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Klage abzuwehren oder Schadensbegrenzung zu betreiben.

RICHTIGE REAKTION BEI ABMAHNUNGEN, EINSTWEILIGEN VERFÜGUNGEN UND KLAGEN:

  1. Nehmen Sie die Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Klage stets ernst und reagieren Sie ruhig und besonnen.
  2. VORSICHT: Lesen Sie das Schriftstück konzentriert durch. Es ist insbesondere wichtig, dass Sie Fristen notieren und einhalten.
  3. Die beste Reaktion auf eine Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Klage hängt stets von den konkreten Umstände des Einzelfalls ab. Eine Abmahnung einstweilige Verfügung oder Klage sollte daher stets durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden. Gerne können Sie uns unter +49 (0)2204 / 40 28 42 anrufen oder uns die Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Klage für eine kostenlose Ersteinschätzung zusenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und schlagen Ihnen die aus unserer Sicht bestmögliche Verteidigungsstrategie vor und besprechen die hier anfallenden Kosten. Sie entscheiden anschließend, ob Sie uns mit der Verteidigung gegen die Abmahnung, einstweiligen Verfügung oder Klage beauftragen möchten oder nicht.