Anwalt für Datenschutzrecht
Datenschutz-Management . Betroffenenrechte
Das Wesen des Datenschutzrechts besteht hauptsächlich im Schutz von personenbezogenen Daten. Alle, die personenbezogene Daten nicht zu rein privaten Zwecken verarbeiten, müssen die Pflichten des Datenschutzrechts, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) und gegebenenfalls weiterer Datenschutzgesetze einhalten.
Die Compliance-Anforderungen an den Datenschutz werden regelmäßig durch den Gesetzgeber an die technischen Fortschritte unserer Zeit angepasst und erweitert. Datenschutz ist damit zu einem sehr komplexen und zentralen Thema in der betrieblichen Compliance geworden.
Bei Nichteinhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen drohen empfindliche Sanktionen. Insbesondere können Bußgelder, Abmahnungen und Schadensersatzforderungen sowie signifikanter Reputationsverlust die Folge eines Datenschutzverstoßes sein. Es ist daher für alle Verantwortlichen äußerst ratsam, die datenschutzrechtlichen Anforderungen sehr ernst zu nehmen und diese umzusetzen.
Wir stehen Ihnen zur Seite, um Sie bei der Erfüllung aller oder spezieller datenschutzrechtlicher Verpflichtungen zu unterstützen und auf Wunsch als externe Datenschutzbeauftragte zu fungieren. Wir bieten Ihnen ein komfortables Konzept zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten an, welches wir kontinuierlich pflegen. Auf diese Art und Weise können auch Start-Ups und kleinere und mittelständische Unternehmen (KMUs) die Compliance-Anforderungen des Datenschutzes umsetzen.
Außerdem beraten und vertreten wir Unternehmen sowie Privatpersonen bei der Abwehr bzw. der Geltendmachung von Betroffenenrechten.
Mehrwerte unserer Kanzlei
Kompetenz . Erfahrung . Lösungen . Kommunikation