Anwalt für IT- und Internetrecht

Webseiten . E-Commerce . Rechtsverletzungen

Wir sind mit den Anfängen des Internets aufgewachsen und haben die Entwicklungen des Internets bis heute begleitet. Als Fachanwälte für IT-Recht, gewerblichen Rechtsschutz und Arbeitsrecht sind wir auf IT- und Internetrecht spezialisiert und bringen ein tiefgehendes Know-How für die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen digitaler Geschäftsmodelle sowie der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Rechten im Internet mit. In der Abwehr von Abmahnungen im Online-Bereich haben wir langjährige Erfahrung und kennen die Tricks und Fallstricke der Gegner genau.

Das IT- und Internetrecht ist ein in allen Bereichen sich ständig weiterentwickelndes und dynamisches Rechtsgebiet, das sich an die rasanten technologischen Fortschritte unserer Zeit anpasst. Als Anwälte im IT- und Internetrecht sind wir daher in den relevanten Rechtsgebieten stets auf dem neuesten Stand und bringen ein hohes Maß an Verständnis für alte und neue Technologien und deren Anwendungen mit. So können wir unseren Mandanten fundierte rechtliche Beratung sowie kreative Lösungen für die rechtlichen Herausforderungen unserer Zeit im IT- und Online-Bereich bieten.

Als Experten im IT- und Internetrecht beraten wir Mandanten in allen rechtlichen Angelegenheiten im IT- und Online-Bereich. Das IT- und Internetrecht umfasst eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten, insbesondere Vertrags- und E-Commerce-Recht, aber auch Urheberrecht, Marken- und Medienrecht sowie Datenschutzrecht im Online-Bereich sowie auch arbeitsrechtliche Themen.

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Anwälte Heck und Reininghaus

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Webseiten | E-Commerce

Website-Check . Prüfung und Gestaltung von Rechtstexten für Ihr Geschäftsmodell

In einer Zeit in der das Internet eine überragende Rolle im Marketing und Vertrieb spielt, unterstützen wir Unternehmen insbesondere bei der Prüfung, Gestaltung und dauerhaften rechtlichen Absicherung von Webseiten, Social-Media-Präsenzen und Online-Geschäftsmodellen.

Als Anwälte für IT- und Internetrecht haben wir über viele Jahre optimierte Lösungen für eine Vielzahl digitaler Geschäftsmodelle unserer Mandanten entwickelt. Optimierte AGB, Datenschutzerklärungen und sonstige Rechtstexte sind unumgänglich, um die vielfältigen rechtlichen Herausforderungen unserer Zeit umfassend zu meistern. Eine Pflege der Rechtstexte ist ebenso wichtig, um auf aktuelle Entwicklungen und rechtliche Änderungen sowohl im Online- wie auch im Offline-Bereich optimal reagieren zu können.

Sprechen Sie uns einfach an, wir besprechen Ihren Bedarf und machen Ihnen ein unverbindliches Angebot für die Prüfung Ihrer Webseiten und Social-Media-Präsenzen auf Rechtssicherheit oder für die rechtliche Gestaltung Ihres gesamten Geschäftsmodells.

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Rechtsverletzungen im Internet

Urheberrechte . Markenrechte . Persönlichkeitsrechte . Designrechte . Wettbewerbsverstöße

Als Anwälte für IT- und Internetrecht setzen wir zudem die Rechte von Unternehmen, Kreativschaffenden und Privatpersonen bei Rechtsverletzungen im Internet mit effektiven Mitteln durch.

Hier vertreten wir unsere Mandanten insbesondere bei Verletzungen ihrer urheberrechtlich geschützten Werke, wie Fotografien, Texte, Software und Datenbanken, als auch bei Verletzungen von Marken- und Namensrechten sowie bei negativen Bewertungen und anderen Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet und in Social Media.

Wir sind mit den Takedown- und Account-Sperrungsverfahren der großen Plattformbetreiber im Internet wie Meta (Facebook, Instagram), Tik-Tok, Google und Amazon genauso vertraut wie mit der außergerichtlichen und gerichtlichen effektiven Durchsetzung Ihrer Rechte gegen Verletzer. Gerne können Sie uns auch als IP-Prüfer für das „Brand Rights Protection-Tool“ von Meta benennen. Wir überwachen Ihre IP-Rechte auf den Plattformen Facebook und Instagram und informieren Sie, sobald wir eine Rechtsverletzung identifizieren.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeiten im IT- und Internetrecht ist die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen von Mitbewerbern sowie der Bekämpfung des Vertriebs von Plagiaten und unlauteren Produktnachahmungen.

Im Bereich des Patentrechts und der technischen Schutzrechte arbeiten wir mit renommierten Patentanwaltskanzleien aus unserem Netzwerk zusammen und können Unternehmen so umfassenden gewerblichen Rechtsschutz bieten.

RICHTIGE REAKTION BEI VERLETZUNGEN IHRER RECHTE:

Im Falle einer Rechtsverletzung sollte der Betroffene schnell und entschlossen Handeln. Sollte der Verletzer auf eine außergerichtliche Abmahnung hin nicht reagieren oder die Abmahnung zurückweisen, besteht die Möglichkeit, den Beseitigungs- bzw. Unterlassungsanspruch in einem gerichtlichen Eilverfahren geltend zu machen.

Ein Eilverfahren vor Gericht zur effektiven Rechtewahrung ist in aller Regel nur innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Rechtsverletzung möglich. Geht die Eilbedürftigkeit verloren, können die Ansprüche unter Umständen nur noch in einem aufwändigeren und langwierigeren Hauptsachverfahren vor Gericht durchgesetzt werden. Um die Möglichkeit einer effektiven Rechtsdurchsetzung nicht zu verlieren, sollte der Betroffene demnach im Falle einer Rechtsverletzung nicht zögern, sondern schnell und entschlossen handeln.

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Abwehr von Abmahnungen

Beratung . Verhandlung . Schadensbegrenzung

Auch bei Abmahnungen im Online-Bereich unterstützen wir Sie als Experten im IT- und Internetrecht und helfen Ihnen den Schaden zu gering wie möglich zu halten.

Gerade bei Abmahnungen im Internet ist höchste Vorsicht bei der Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen geboten. Schnell werden die umfassenden Beseitigungspflichten, welche die Gerichte bei der Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen verlangen, übersehen. Dies kann dann schnell zu Verstößen gegen die Unterlassungserklärung, einer neuerlichen Abmahnung sowie der Geltendmachung von Vertragsstrafen führen. Eine Abmahnung sollte daher stets äußerst ernst genommen werden.

RICHTIGE REAKTION BEI ABMAHNUNGEN:

  1. Nehmen Sie die Abmahnung stets ernst und reagieren Sie ruhig und besonnen. Rufen Sie den abmahnenden Anwalt oder die Gegenseite nicht an und versuchen die Sache alleine zu „regeln“. Dies kann sich sehr nachteilhaft auf die spätere Verteidigung auswirken. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Sie eine zu weitgehende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und/oder Sie Ihren Beseitigungspflichten bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht ordnungsgemäß nachkommen. Dies führt dann oftmals dazu, dass der Gegner im Nachgang Vertragsstrafen wegen eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung geltend macht.
  2. VORSICHT: Lesen Sie die Abmahnung konzentriert durch. Mitunter wird für die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine andere Frist als für die Erstattung der Abmahnkosten oder die Erteilung einer Auskunft gesetzt. Es ist insbesondere wichtig, dass die Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht versäumt wird. Anderenfalls droht Ihnen u.U. ein kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren oder Klageverfahren.
  3. Die beste Reaktion auf eine Abmahnung hängt stets von den konkreten Umstände des Einzelfalls ab. Eine Abmahnung sollte daher stets durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden. Gerne können Sie uns unter +49 (0)2204 / 40 28 42 anrufen oder uns die Abmahnung für eine kostenlose Ersteinschätzung zusenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und schlagen Ihnen die aus unserer Sicht bestmögliche Verteidigungsstrategie vor und besprechen die hier anfallenden Kosten. Sie entscheiden anschließend, ob Sie uns mit der Verteidigung gegen die Abmahnung beauftragen möchten oder nicht.

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